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In Deutschland haften Sie laut Gesetz unbegrenzt mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen, wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen. Ob es das umgestoßene Weinglas auf dem teuren Teppich oder ein schwerer Fahrradunfall mit Personenschaden ist – ohne **Privathaftpflicht** tragen Sie die Kosten allein.
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Empfohlene Mindestsumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Ihre Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab – notfalls vor Gericht.
Schäden an Mietwohnungen und der Verlust von Zentralschlüsseln sind abgedeckt.
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