Smarte Erklärungen für komplizierte Begriffe. Werden Sie zum Insider und verstehen Sie die Finanzwelt von A bis Z.
Absetzung für Abnutzung. Steuerliche Methode, um die Wertminderung von Gebäuden oder Wirtschaftsgütern über die Nutzungsdauer abzusetzen.
Ein Sparanteil in der privaten Krankenversicherung, der dafür sorgt, dass die Beiträge im Alter nicht explodieren.
Ein neues Darlehen, das aufgenommen wird, wenn die Zinsbindung einer laufenden Baufinanzierung endet.
Ein Zustand, bei dem eine Versicherung (z.B. Lebensversicherung) weiterläuft, aber keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen.
Zinsen, die die Bank verlangt, wenn ein Kredit bereitsteht, aber vom Kunden noch nicht abgerufen wird (oft nach einer tilgungsfreien Zeit).
Zustand, in dem man seinen erlernten Beruf zu mindestens 50% dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Rückvergütungsprogramm bei Kreditkarten. Ein Prozentsatz des getätigten Umsatzes wird dem Karteninhaber wieder gutgeschrieben.
Die Vermittlungsgebühr, die ein Makler (Immobilien oder Versicherungen) für den Abschluss eines Vertrages erhält.
Der vertraglich festgelegte Maximalbetrag, den eine Versicherung im Schadensfall übernimmt.
Die von der Bank eingeräumte Überziehungsmöglichkeit auf einem Girokonto.
Gibt die tatsächlichen Gesamtkosten eines Kredits pro Jahr an. Enthält im Gegensatz zum Sollzins fast alle Nebenkosten.
Eigene Mittel (Ersparnisse, Grundstücke), die in eine Finanzierung eingebracht werden, um die Kreditsumme zu senken.
Schäden durch extreme Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder Schneedruck.
Leistet in der Haftpflichtversicherung, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, der selbst nicht versichert ist und kein Geld hat.
Eine Baufinanzierung, die man bis zu 60 Monate im Voraus abschließt, um sich die heutigen Zinsen für die Zukunft zu sichern.
Haftung allein aufgrund der Haltung einer Gefahrenquelle (z.B. Hund oder Pferd), auch wenn kein direktes Verschulden vorliegt.
Festgelegter Prozentsatz in der Unfallversicherung, der bestimmt, wie viel Geld es für den Verlust bestimmter Körperteile gibt.
Verletzung der erforderlichen Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße. Moderne Versicherungen verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Die gesetzliche Verpflichtung, Schäden zu ersetzen, die man einem Dritten zugefügt hat.
Alle beweglichen Gegenstände in einem Haushalt, die bei einem Umzug mitgenommen werden könnten.
Eine Form der Besicherung eines Immobiliendarlehens, die im Grundbuch eingetragen wird.
Dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, meist infolge eines Unfalls.
Das gewerbliche Gegenstück zur Hausratversicherung für Büros, Praxen oder Werkstätten.
Die Einkommensschwelle, ab der Angestellte versicherungsfrei werden und in die private Krankenversicherung wechseln dürfen.
Kombination aus Todesfallschutz und privater Altersvorsorge durch Kapitalansammlung.
Zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Bauvorhaben oder Sanierungen.
Das Risiko, länger zu leben, als das ersparte Kapital reicht. Private Rentenversicherungen sichern dieses Risiko ab.
Das Recht des Versicherers, im Falle von Obliegenheitsverletzungen oder Betrug die Zahlung zu kürzen oder ganz zu streichen.
Zusatzversicherung für Mietwagen im Ausland, die die dort oft zu niedrigen Haftpflichtsummen auf deutsches Niveau anhebt.
Schäden, die der Mieter an der gemieteten Wohnung oder dem Haus verursacht (z.B. Fliesenbruch).
Ein Kredit, der im Falle einer Insolvenz erst nach anderen Gläubigern bedient wird. Oft bei Mezzanine-Kapital zu finden.
Versicherungsleistung, die den Betrag für die Anschaffung eines neuen, gleichwertigen Gegenstandes zum aktuellen Marktpreis deckt.
Verhaltensregeln, die der Versicherungsnehmer einhalten muss (z.B. korrekte Angaben im Antrag), um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Zusätzliche Versicherung zur gesetzlichen Pflegekasse, um die hohen Eigenanteile im Pflegefall zu decken.
Vereinbarung in der Unfallversicherung, die die Auszahlungssumme bei hohen Invaliditätsgraden überproportional steigert.
Die prozentuale Kürzung der Versicherungsleistung im Verhältnis zur Schwere einer grob fahrlässigen Handlung.
Versicherung, die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, um das eigene Recht ohne finanzielles Risiko durchzusetzen.
Reiner Todesfallschutz ohne Sparanteil, ideal zur Absicherung von Familien und Krediten.
Der reine Prozentsatz für die Verzinsung eines Darlehensbetrags, ohne Nebenkosten wie Gebühren oder Provisionen.
Möglichkeit, bei einem Kredit zusätzlich zur monatlichen Rate größere Beträge zurückzuzahlen, um schneller schuldenfrei zu sein.
Kfz-Versicherung für Schäden am eigenen Auto durch Diebstahl, Feuer, Glasbruch, Sturm oder Haarwild.
Der Teil der Kreditrate, der zur eigentlichen Rückzahlung der Schulden verwendet wird.
Der Wechsel eines bestehenden Versicherungsvertrages zu einem neuen Anbieter mit besseren Konditionen.
Zusage des Versicherers, im Schadensfall keine Kürzung vorzunehmen, wenn bestimmte Quadratmeter-Pauschalen eingehalten wurden.
Die offizielle Urkunde über den Versicherungsvertrag (auch Police genannt).
Erweiterter Kfz-Schutz, der auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto und Vandalismus abdeckt.
Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und dem frühestmöglichen Zeitpunkt für die Inanspruchnahme von Leistungen.
Schutz für das Gebäude gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Abrechnungsfaktor der Gebührenordnung für Tierärzte. Versicherungen leisten oft bis zum 4-fachen Satz.
Der tatsächliche prozentuale Ertrag einer Kapitalanlage im Verhältnis zum investierten Kapital.
Zeitraum, für den der Zinssatz einer Baufinanzierung festgeschrieben ist (z.B. 10, 15 oder 20 Jahre).
Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. Zahnzusatz, Krankenhauszusatz).
Wer die Begriffe versteht, findet die besseren Tarife. Nutzen Sie unser Lexikon als Ihren persönlichen Finanz-Berater.
Jetzt Wissen anwenden