Haftung für Vermieter: Sichern Sie sich gegen Unfälle auf Ihrem Grundstück ab.
Als Eigentümer einer vermieteten Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks unterliegen Sie der **Verkehrssicherungspflicht**. Das bedeutet: Rutscht ein Passant im Winter auf dem ungeräumten Gehweg aus oder wird ein parkendes Auto durch einen herabfallenden Dachziegel beschädigt, haften Sie in voller Höhe. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt diese Kosten und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.